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 Bedingungen für die Nutzung des Verkehrsübungsplatzes auf dem Gelände des ADAC Fahrsicherheitszentrum Leipzig-Halle
 Teil A – Allgemeine Nutzungsbedingungen für den Verkehrsübungsplatz des Fahrsicherheitszentrum Leipzig-Halle
Mit Unterzeichnung der Anmeldung erkennt der Nutzer des Verkehrsübungsplatzes als Fahrzeugführer die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Verkehrsübungsplatzes des ADAC Fahrsicherheitszentrum Leipzig-Halle an. 1. Jeder Fahrzeugführer und Übende hat sich vor Beginn der Nutzung des Verkehrsübungsplatzes am Empfang durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zum Nachweis seines Alters, einer gültigen Fahrererlaubnis und des Fahrzeugscheins anzumelden. Die ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung gilt gleichzeitig als Quittung für den hinterlegten Führerschein/Personalausweis. 2. Die Nutzungsgebühren, die bei der Anmeldung in bar zu entrichten sind, betragen - für die 1. Stunde 14,00 € für ADAC-Mitglieder *
oder  16,00 € für Nichtmitglieder
- für jede weitere Stunde  10,00 € für ADAC-Mitglieder *
oder 12,00 € für Nichtmitglieder
Eine subsidiäre Haftpflichtversicherung ist im Preis enthalten. * Bei Personen ohne Fahrerlaubnis ist die ADAC-Mitgliedschaft der Begleitperson ausreichend. 3. Der Verkehrsübungsplatz ist ganzjährig montags von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet. Änderungen der Öffnungszeiten bleiben vorbehalten. Das ADAC Fahrsicherheitszentrum Leipzig-Halle ist zudem berechtigt, die Anzahl der Fahrzeuge auf der Verkehrsübungsfläche auf max. 15 Fahrzeuge sowie die Nutzungsdauer auf max. 2 Stunden zu beschränken bzw. Teile des Verkehrsübungsplatzes zu sperren. 4. Der Verkehrsübungsplatz darf nur mit zum Verkehr zugelassenen Fahrzeugen benutzt werden, der Fahr-zeugführer muss im Besitz der dafür gesetzlich vorgeschriebenen Fahrererlaubnis sein. Für Fahrzeugführer ohne Führerschein gilt Teil B der Allgemeinen Nutzungsbedingungen zusätzlich. Fahrzeuge mit Kurzzeit- oder Händlerkennzeichen sind von der Benutzung des Verkehrsübungsplatzes ebenso ausgeschlossen wir Zweiräder jeglicher Art. Bei Leih- und Leasingfahrzeugen erfolgt die Nutzung auf eigenes Risiko. 5. Die Mitnahme von Kindern unter 14 Jahren während der Nutzung des Verkehrsübungsplatzes ist nicht gestattet. 6. Die Bestimmungen der StVO gelten auf dem Verkehrsübungsplatz entsprechend. Dies gilt insbesondere für die Beachtung der aufgestellten Verkehrszeichen und der Fahrbahnmarkierungen. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. 7. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Die Nichtbeachtung kann zum sofortigen Platzverweis führen. Gleiches gilt im Falle des achtlosen Wegwerfens von Abfällen. 8. Das Befahren der Grün- und Schotterflächen des Verkehrsübungsplatzes ist verboten. Im Falle der Zuwi-derhandlung erfolgt ein sofortiger Platzverweis. 9. Die Nutzung des Verkehrsübungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Fahrsicherheitszentrum Leipzig-Halle und seiner Mitarbeiter. 10. Jeder Schadensfall, auch Beschädigungen von Verkehrszeichen und Einrichtungen des Verkehrsübungsplatzes, ist unverzüglich am Empfang zu melden. Das Personal ist bei der Schadensaufnahme für den Haftpflichtversicherer behilflich. 11. Bei allen Sach- und Personenschäden muss die Schadensersatzforderung gegenüber dem Schadenverursacher geltend gemacht werden. Das ADAC Fahrsicherheitszentrum Leipzig-Halle hat auf die Schadensregulierung keinen Einfluss.
 Teil B Zusätzliche Besondere Nutzungsbedingungen für Personen ohne Fahrerlaubnis und Ihre Begleitperson
Mit Unterzeichnung der Anmeldung erkennt der Nutzer ohne Fahrerlaubnis sowie seine Begleitperson zusätzlich zu den vorstehenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (Teil A) des Verkehrsübungsplatzes des ADAC Fahrsicherheitszentrum Leipzig-Halle an: 1. Personen, die nicht im Besitz einer Fahrererlaubnis sind, dürfen den Verkehrsübungsplatz nur dann benutzen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
2. Personen ohne Fahrerlaubnis müssen in Begleitung einer Person sein, die seit mindestens 3 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, Fahrzeuginhaber oder berechtigter Nutzer ist, während der gesamten Dauer der Fahrübung neben dem Fahrer sitzt und die Verantwortung für den Übenden trägt. Im Falle der Nichterfüllung dieser Voraussetzungen entfällt der Versicherungsschutz für das Fahrzeug. |