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Infos zur Berufskraftfahrer-Qualifikation |
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Bus-Fahrer, die am 10.09.2008 / Lkw-Fahrer, die am 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis waren, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein eintragen lassen.
Berufseinsteiger, die Ihre Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 (für Bus-Fahrer) / nach dem 10.09.2009 (für Lkw-Fahrer) erwarben, müssen eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation im Bereich Verkehrssicherheit nachzuweisen (Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation). |
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Ziele und Anforderungen an die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) |
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Ziele - Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr - Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise der Berufskraft-   Fahrer, um den Kostendruck auf die Fuhr-Unternehmer durch   niedrigeren Kraftstoff-Verbrauch zu senken und die   Umweltbelastung zu minimieren.  Für wen Alle gewerblichen Lkw- und Onmibus-Fahrer/innen müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung durchlaufen.  Umfang 35 Zeitstunden à 60 Min. Unterricht über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren, in Form von eintägigen Schulungen
Inhalt Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Sicherheit beim Gütertransport bzw. Sicherheit von Fahrgästen (siehe Seminarthemen).
Nachweis Teilnahme-Bestätigung und Eintrag in den Führerschein; keine Prüfung
Fristen Die Regelungen zur Weiterbildung gelten:  - für alle Omnibus-Fahrer ab dem 10.09.2008 - für alle Lkw-Fahrer ab dem 10.09.2009
Eine erste Weiterbildung ist für Bus-Fahrer bis spätestens 2013 zu absolvieren, für Lkw-Fahrer bis spätestens 2014. *  Erneuerung Alle 5 Jahre durch erneute Teilnahme an 35 Std. Weiterbildung
* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bei Bus-Fahrern bis September 2015, bei Lkw-Fahrern bis September 2016 erfolgen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist. |
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