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Gesetzliche Grundlagen
Infos zur Berufskraftfahrer-Qualifikation

Bus-Fahrer, die am 10.09.2008 /  Lkw-Fahrer, die am 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis waren, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein eintragen lassen.

Berufseinsteiger, die Ihre Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 (für Bus-Fahrer) / nach dem 10.09.2009 (für Lkw-Fahrer) erwarben, müssen eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation im Bereich Verkehrssicherheit nachzuweisen (Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation).

 
Ziele und Anforderungen an die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

 

Ziele
- Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr
- Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise der Berufskraft-
   Fahrer, um den Kostendruck auf  die Fuhr-Unternehmer durch
   niedrigeren Kraftstoff-Verbrauch zu senken und die
   Umweltbelastung zu minimieren.
 
Für wen
Alle gewerblichen Lkw- und Onmibus-Fahrer/innen müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung durchlaufen.
 
Umfang
35 Zeitstunden à 60 Min. Unterricht über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren, in Form von eintägigen Schulungen

Inhalt
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Sicherheit beim Gütertransport bzw. Sicherheit von Fahrgästen (siehe Seminarthemen).

Nachweis
Teilnahme-Bestätigung und Eintrag in den Führerschein; keine Prüfung

Fristen
Die Regelungen zur Weiterbildung gelten:  
- für alle Omnibus-Fahrer ab dem 10.09.2008
- für alle Lkw-Fahrer ab dem 10.09.2009

Eine erste Weiterbildung ist für Bus-Fahrer bis spätestens 2013 zu absolvieren, für Lkw-Fahrer bis spätestens 2014. *
 
Erneuerung
Alle 5 Jahre durch erneute Teilnahme an 35 Std. Weiterbildung

* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bei Bus-Fahrern bis September 2015, bei Lkw-Fahrern bis September 2016 erfolgen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist.

 


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