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Häufig gestellte Fragen

Home Berufskraftfahrer Förderprogramme
Informationen über staatliche BAG-Fördergelder

Fördergelder - Foto: dreamstime

Zuwendungsvoraussetzung

  • Nur Maßnahmen die nach Antragstellung begonnen werden.
  • Die Umsatzsteuer der Maßnahmen wird nicht gefördert.

Wie hoch ist die Förderung

  • 70% bei Betrieben unter 250 Mitarbeiter
  • 60% bei Betrieben über 250 Mitarbeiter
  • Reisekosten, Übernachtung, Spesen, Beratungsleistungen nach Aufstellung der BAG

Welche Fristen sind einzuhalten

  • Die Anträge sind spätestens am 31. März des Jahres zu stellen.
  • Die Anträge können ab 1. November für das Folgejahr gestellt werden.
  • Die Maßnahme muss nach der Bewilligung innerhalb des Jahres durchgeführt werden, sonst erlischt die Zuwendungszusage.

Wer bewilligt

  • Bundesamt für Güterverkehr BAG, Postfach 190180, 50498 Köln
  • Weitere Infos unter www.bag.bund.de


Wir informieren Sie auch gern über zusätzliche Fördermöglichkeiten der Berufsgenossenschaften, der Aufbau Bank sowie der Arbeitsagenturen. Rufen Sie uns an.

 

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