|
Informationen über staatliche BAG-Fördergelder |
|

Zuwendungsvoraussetzung
- Nur Maßnahmen die nach Antragstellung begonnen werden.
- Die Umsatzsteuer der Maßnahmen wird nicht gefördert.
Wie hoch ist die Förderung - 70% bei Betrieben unter 250 Mitarbeiter
- 60% bei Betrieben über 250 Mitarbeiter
- Reisekosten, Übernachtung, Spesen, Beratungsleistungen nach Aufstellung der BAG
Welche Fristen sind einzuhalten - Die Anträge sind spätestens am 31. März des Jahres zu stellen.
- Die Anträge können ab 1. November für das Folgejahr gestellt werden.
- Die Maßnahme muss nach der Bewilligung innerhalb des Jahres durchgeführt werden, sonst erlischt die Zuwendungszusage.
Wer bewilligt - Bundesamt für Güterverkehr BAG, Postfach 190180, 50498 Köln
- Weitere Infos unter www.bag.bund.de
Wir informieren Sie auch gern über zusätzliche Fördermöglichkeiten der Berufsgenossenschaften, der Aufbau Bank sowie der Arbeitsagenturen. Rufen Sie uns an.
|